MICT: SIM-Registrierung dient nicht der Überwachung

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MICT: SIM-Registrierung dient nicht der Überwachung


Das Informationsministerium hat Vorwürfe des Instituts für öffentliche Politikforschung zurückgewiesen, wonach die verpflichtende SIM-Kartenregistrierung zur massenhaften Überwachung dienen würde. MICT-Exekutivdirektor Audrin Mathe sprach in einem Statement von haltlosen Behauptungen. Es gehe nicht um staatliche Überwachung, sondern die Bekämpfung von Telefonbetrug, Identitätsdiebstahl und anderer Verbrechen. Dazu erklärte Mathe: „Es muss eindeutig klargestellt werden, dass Strafverfolgungsbehörden nur in Zusammenhang mit einer Straftat und nach dem Erlass einer richterlichen Anordnung Zugang zu den Kerndaten der SIM-Nutzer haben. Mobilfunkanbieter sind daher nicht befugt, Kommunikation abzuhören.” IPPR-Mitarbeiter Frederico Links hatte zuletzt erklärt, dass die verpflichtende Registrierung von SIM-Karten dem Geheimdienst (NCIS) die Massenüberwachung erleichtere und ermögliche. Neben einem parlamentarischen Ausschuss und einem geheimen Gericht gebe es keinen unabhängigen und transparenten Kontrollmechanismus, der den Geheimdienst für den Missbrauch dieser Möglichkeit der Massenüberwachung zur Rechenschaft ziehen könnte.



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