Eine Vereinbarung zwischen dem Affirmative Repositioning (AR) um Job Amupanda sowie der Regierung und Staatspräsident Hage Geingob aus dem Jahr 2015 ist nicht bindend. Dies entschied der Oberste Gerichtshof. Damals hatten sich die beiden Seiten darauf verständig, dass die AR seine illegalen Landbesetzungen aussetze. Der Staat werde im Gegenzug 200.000 Grundstücke für landlose Namibier entwickeln. Laut Berufungsrichter Sylvester Mainga sei dies jedoch eine reine Vereinbarung und keinerlei Vertrag. Der Staatspräsident habe zu keiner Zeit den Eindruck erweckt, dass es sich um einen rechtlich bindenden Vertrag handele, sagte Mainga in seiner Urteilserklärung. Bestenfalls sei der Präsident moralisch zur Einhaltung verpflichtet. Selbst wenn es ein Vertrag sein sollte, sei der Abschluss rechtlich nicht haltbar, da er durch Erpressung vonseiten der AR zustande kam. Amupanda und seine Mitstreiter wollten, dass der Staat die Grundstücke bis 2020 erschließt und hatte bereits in dem Jahr Klage eingereicht.
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