Das Umweltministerium hat in einer Erklärung namibische Wildhändler vor dem Re-Export südafrikanischer Breitmaulnashörner gewarnt. Sie würden damit in Transaktionen verwickelt, die nicht durch die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) abgedeckt sind. Problematisch sei, dass Südafrika den Export solcher Tiere in Länder verbietet, die außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes von Weißen Nashörnern liegt. Deshalb laufen die Verkäufe scheinbar über namibische Wildhändler ab. Man werde nicht akzeptieren, dass solch ein südafrikanisches Gesetz umgangen wird, heißt es dazu in der Erklärung. Man appelliere deshalb an die namibischen Wildhändler, das gute Verhältnis mit dem Ministerium nicht durch solche Transaktionen aufs Spiel zu setzen.
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